Kosten

Gesetzlich Versicherte

Für die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, das Sie einmal im Behandlungsquartal ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.

PKV- und Beihilfeversicherte

Ich rechne das Behandlungshonorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Privat Versicherte erhalten die Kosten – abhängig von ihren jeweiligen Vertragsbindungen – meist voll von der Krankenversicherung erstattet. Die Beihilfe, die Postbeamtenkassen A und B und die Unfallversicherungen bezahlen ebenfalls auf Anfrage die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Versicherung für die Erstattung der Kosten einer Psychotherapie stellt.

Selbstzahler

Als Selbstzahler übernehmen Sie die Kosten selbst und haben neben dem Therapievertrag keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die Kosten orientieren sich an oben genannten GOP und sind selbst zu tragen.